Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,


sehr geehrte Damen und Herren,


Wir helfen Ihnen seit 1826
 

Unsere Erfolgsrezeptur:

Man lerne aus der Geschichte, ergänze mit den Erfahrungen in der Gegenwart und lege sichere Fundamente für die Zukunft des Unternehmens.

Knapp 200 Jahre erfolgreiche Unternehmensgeschichte zeigen, dass die Klosterfrau Group bereits seit langem im Einklang mit den jeweiligen Gesetzen, aber insbesondere auch mit auf Tradition aufsetzenden Werten erfolgreich gearbeitet hat.

Die Erfahrungen der Gegenwart zeigen, dass ein faires, respektvolles und ethisch verantwortungsvolles Handeln gegenüber den Arbeitnehmern, aber auch gegenüber unseren Kunden und Geschäftspartnern von allen Beteiligten erwartet wird.

Mit unserem Code of Conduct, der auch als Grundsatzerklärung unseres Hauses zu verstehen ist, wollen wir, aufbauend auf diesen Erfahrungen, das Fundament für eine weitere erfolgreiche, nachhaltige Firmenentwicklung begründen.

Wir halten uns an unseren Code of Conduct, nicht, weil wir es müssen, sondern weil wir es aus Überzeugung wollen, um auch zukünftig Ihnen helfen zu können.

 

Ihr Dr. Stefan Koch
CEO

Digitales Hinweisgebersystem 

Klosterfrau Group

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Geschäftskunden, sehr geehrte Damen und Herren, 

bekanntlich helfen wir seit 1826, nun bitten wir um Ihre Hilfe: 

Viele Teile eines Compliance-Management-Systems befassen sich vorbeugend mit der Vermeidung von Compliance-Verstößen. 

Dabei geht es wesentlich um die laufende Verbesserung der Prävention, um dadurch zukünftig Schäden von den Mitarbeitenden und dem Unternehmen abzuhalten.

Compliance-Verstöße können durch wiederkehrende oder stichprobenartige Prüfungen aufgedeckt werden.
Die Aufdeckung kann aber auch auf der anderen Seite durch gezielte Hinweise von Hinweisgebenden, auch „Whistleblower“ genannt, erfolgen.
Hinweisgebende, gleich ob es sich um interne oder externe (z. B. bei Zulieferern, Kunden) Wissensträger handelt, können unter Umständen erhebliche Compliance-Verstöße dem Unternehmen zur Kenntnis bringen. 

Die Einführung unseres Hinweisgebersystems erfolgt bereits vor Inkrafttreten des deutschen Gesetzes, da wir hierdurch das Vertrauen bei unseren Mitarbeitenden und unseren Kunden in die Regelkonformität unserer Unternehmen fördern wollen. 

Wir haben uns nach der Prüfung verschiedener Anbieter für die „Hintbox“ des Unternehmens lawcode entschieden.
Alle weiteren Informationen zu der Hintbox, den Meldewegen und der Vorgehensweise finden Sie in der Anlage. 

 

Mit besten Grüßen 

Dr. Stefan Koch
CEO

Chr. Heller
CCO

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG)

Klosterfrau Group

„Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Kunden und Geschäftspartner, liebe Mitarbeitenden, 

als Traditionsunternehmen beachten wir die uns betreffenden gesetzlichen Anforderungen, um auch weiterhin auf legalem Weg wirtschaftlich erfolgreich sein zu können. 

Ergänzend zu unserem Code of Conduct, indem wir schon interne Verhaltensvorgaben auch bezüglich der Beachtung der Menschenrechte als auch zum Schutz unserer Umwelt gemacht haben, finden Sie unter diesem Unterpunkt „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ weitere Dokumente, die die spezifische Umsetzung der diesbezüglichen gesetzlichen Vorgaben dokumentieren. 

Für Rückfragen steht der Chief Compliance Officer unter compliance@klosterfrau.com gerne zur Verfügung.

 

Beste Grüße Christian Heller“